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Aufgaben der Archive

Archive (altgriech. »Schatzkammern«) dienen seit ihrer Entstehung und bis heute der Gewährleistung von Rechtssicherheit und der Aufrechterhaltung der Kontinuität in Recht, Verwaltung und Politik. Der quellengestützten historischen Forschung sind sie dagegen erst seit ihrer Öffnung im 19. Jahrhundert zugänglich. Sofern von bleibendem Wert, werden Unterlagen, in denen das politische, rechtliche, administrative oder sonstige Handeln ihrer jeweiligen Träger unmittelbar in dessen Vollzug seinen schriftlichen Niederschlag gefunden hat, von den Archiven zur dauerhaften Aufbewahrung und allgemeinen Nutzung übernommen. Die Entscheidung darüber wird in strenger methodischer Auswahl getroffen; der weitaus größte Teil der jeweiligen Ausgangsmenge, etwa 95 Prozent, wird dabei vernichtet.

Archive spiegeln darüber hinaus in ihrer Verteilung über das Land und in der Gliederung ihrer Bestände (Tektonik) den langen Prozess der Staatswerdung Deutschlands und seiner einzelnen Teile ebenso wider wie dessen heutigen föderalen Aufbau. Weder die Existenz noch der Sitz eines Archivs ist daher zufällig, sondern stets Folge einer bestimmten geschichtlichen Entwicklung. Jedes Archiv bildet in der Summe seiner Bestände das Abbild eines jeweils spezifischen Ausschnitts der Struktur und Tätigkeit von Regierung, Verwaltung und Justiz.

Daraus ergeben sich die drei wesentlichen Eigenschaften von Archivgut:

  1. Archivgut spiegelt die für seine Entstehung maßgeblichen Handlungs-, Informations- und Entscheidungsprozesse in einem Höchstmaß an Authentizität wider. Es ist daher zugleich eine geschichtliche Erkenntnisquelle ersten Ranges.

  2. Archivgut hat stets unikalen Charakter.

  3. Archivgut ist das Ergebnis einer kritischen Bewertung und daher stets auf das Wesentliche verdichtet.

Aus diesem Grund arbeitet die Allianz für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts mit den Initiativen zur Digitalisierung der kulturellen und wissenschaftlichen Überlieferung (i2010: Digital Libraries, Deutsche Digitale Bibliothek, Europeana) eng zusammen. Das unter Federführung des Kulturausschusses der Kultusministerkonferenz der Länder und gemeinsam mit dem Bund erstellte Strategiepapier zur Errichtung einer Deutschen Digitalen Bibliothek erkennt die Notwendigkeit der materiellen Bestandssicherung von Originalen ausdrücklich an.

Dies hat zur Folge, dass alles in den Archiven Überlieferte erhalten werden muss. Wegen der großen Mengen müssen bei der Bestandserhaltung jedoch Prioritäten festgelegt werden. Diese haben den regionalen und den übergreifenden, den exemplarischen und den allgemeinen Wert der Überlieferung zu beachten. Bei der Aufstellung von Schadenskatastern in den einzelnen Archiven und bei der Entscheidung über Prioritäten in der Bestandserhaltung ist außerdem die Provenienz von Anfang an zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere deshalb, weil der Zerfall »sauren« Papiers das gesamte Archivgut aus der Zeit zwischen etwa 1850 und 1990 bedroht und daher die Archive existentiell trifft. Eine auf Ganzheitlichkeit angelegte nationale Strategie zur Entsäuerung von Archivgut setzt zwischen den Archiven eine frühzeitige Abstimmung und einen Austausch von Informationen über die jeweils betroffenen Bestände voraus.

Ein besonderes Augenmerk ist schließlich auf diejenigen älteren Bestände zu richten, die durch Einwirkungen des Zweiten Weltkriegs oder andere Katastrophen besonders schwer geschädigt und deshalb - mit fatalen Folgen für die Forschung - bereits seit Jahrzehnten nicht benutzbar sind.

Bei der Durchführung der Bestandserhaltung steht jeder Archivträger zunächst selbst in der Pflicht: Der Bund trägt die Verantwortung für die Erhaltung des bei der Reichs- und Bundesverwaltung erwachsenen Archivguts, die Länder für die bei ihnen sowie ihren Rechts- und Funktionsvorgängern im Lauf der Jahrhunderte entstandene Überlieferung, die Kommunen und die Kirchen für die Erhaltung der in ihrer jeweiligen Provenienz entstandenen Unterlagen. Dennoch sind ausgleichende Maßnahmen unumgänglich, denn die archivalische Überlieferung ist weder gleichmäßig über Deutschland verteilt, noch deckt sich ihre inhaltliche Reichweite und Bedeutung mit den heutigen Grenzen. Die Lasten der Bestandserhaltung müssen daher unter Berücksichtigung der nationalen, überregionalen, regionalen oder lokalen Bedeutung der jeweils betroffenen Archivbestände so verteilt werden, dass einzelne, heute womöglich schwache Archivträger mit einem besonders reichen archivalischen Erbe nicht über Gebühr dazu beitragen müssen.