Aufgaben der Bibliotheken
Wie die Archive bewahren auch die Bibliotheken in ihren Sondersammlungen unikale Materialien auf (Handschriften, Karten, Fotos, audiovisuelle Medien), die es in Gänze zu erhalten gilt. Im Unterschied zu Archiven sind Bibliotheken jedoch auf die Bewahrung gedruckten Materials spezialisiert. Gedrucktes Material ist per se in mehreren Exemplaren hergestellt worden und potentiell in mehreren Sammlungen vorhanden. Deshalb wäre es falsch zu fordern, jeder Bibliotheksbestand sei prinzipiell auf Film oder als Digitalisat zu duplizieren oder gar uneingeschränkt zu erhalten.
Ein arbeitsteiliges Konzept gibt es bisher nicht. Dies ist auch im internationalen Vergleich ein großes Versäumnis, das durch die fehlende zentrale Steuerung des Bibliothekswesens in Deutschland erklärbar ist.
Die Allianz schlägt folgende Kriterien für die Auswahl und Abstimmung der Bibliotheken untereinander vor:
- Ein erstes Kriterium, nach dem die Bibliotheken ihre besondere Verantwortung aufteilen können, ist die nationale Herkunft der Bestände. Unter den europäischen Bibliotheken besteht Konsens darüber, dass jeder Staat Verantwortung zuerst für die gedruckte Überlieferung in seiner Sprache trägt. Deutschland also kümmert sich um das deutsche Buch, so wie die Niederländer für das niederländische und die Finnen für das finnische Buch Sorge tragen. Die Deutsche Nationalbibliothek hat für die Sicherung der nationalen Buchproduktion bzw. für die sich auf Deutschland beziehende ausländische Literatur ab 1913 einen gesetzlichen Sammelauftrag, also auch einen Erhaltungsauftrag.
- Für die älteren Buchbestände müssen andere Kriterien als das Territorialprinzip herangezogen werden. Hier greifen buch- und sammlungsgeschichtliche Aspekte. In der Periode der Handdruckpresse, der Hadernpapiere und des individuell in Auftrag gegebenen Einbands (bis etwa 1850) unterscheiden sich Bücher prinzipiell voneinander. Je älter ein Buch ist, um so individueller ist es in seiner äußeren Gestalt (z. B. in Einband, Kolorierung), abgesehen von seiner oft noch erkennbaren Gebrauchsgeschichte (z. B. durch Marginalien eines Vorbesitzers, Provenienzvermerke). Es besitzt einen eigenen Exemplarwert. Daraus folgt: Bücher aus der Zeit vor 1850 sind in jedem noch vorhandenen Exemplar, unabhängig von ihrer Sprache, ihrem Druck- oder Aufbewahrungsort, zu erhalten.
- Druckwerke sind auch dann dauerhaft zu erhalten, wenn sie Teil einer besonderen Sammlung sind und einen Ensemblewert haben. Dieses Kriterium gilt z. B. für die Privatbibliothek Friedrich Nietzsches mit ihren vielen handschriftlichen Kommentaren, obwohl die meisten Druckwerke dieser Sammlung erst nach 1850 erschienen und vielfach verbreitet sind.
- Es muss sichergestellt sein, dass von jedem nach 1850 in Deutschland erschienenen oder von jedem sich auf Deutschland beziehenden Druckwerk mindestens ein dauerhaft gesichertes Papierexemplar erhalten bleibt.
- In Deutschland sind die Landes- und Staatsbibliotheken für die Sammlungen der jeweiligen Bundesländer zuständig (Pflichtexemplargesetze). Deshalb müssen sie für die dauerhafte Erhaltung dieser reichen Bestände in den Regionen Sorge tragen.
- Da die Überlieferung aufgrund der föderalen Strukturen, aber auch der einschneidenden Kriegsverluste unvollständig ist, ist die »Arbeitsgemeinschaft Sammlung Deutscher Drucke« für die Ergänzung fehlender Bestände und deren Erhaltung zuständig. Für deutsche Drucke nach 1850 muss die Verantwortung entsprechend den Abgrenzungen in der Arbeitsgemeinschaft geteilt werden: Zwischen der Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg Frankfurt a. M. (für den Zeitraum 1850-1870), der Staatsbibliothek zu Berlin (1871-1912) und der Deutschen Nationalbibliothek (entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag 1913 ff)
- Die Originalerhaltung von ausländischen Drucken aus der Zeit nach 1850 müssen die deutschen Bibliotheken in internationaler Zusammenarbeit sicherstellen. Eine besondere Verantwortung dafür tragen die großen Staatsbibliotheken in Berlin und München für die Zeit 1850-1949 und die Sondersammelgebietsbibliotheken, die seit 1949 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft für den Bestandsaufbau einzelner Fächer gefördert werden.