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Defizite erkennen - gemeinsam handeln

Im Schlussbericht der Enquete-Kommission »Kultur in Deutschland« vom 11.12.2007 wird dem Bund und den Ländern empfohlen, »gemeinsam eine nationale Bestandserhaltungskonzeption für gefährdetes schriftliches Kulturgut zu erarbeiten. Die Enquete-Kommission empfiehlt weiterhin der Bundesregierung, ein Förderprogramm zur physischen Rettung, digitalen Erfassung und digitalen Sicherung von bedrohtem schriftlichem Kulturgut von nationaler und europäischer Bedeutung aufzulegen, sowie sich dafür einzusetzen, dass entsprechende Fördermöglichkeiten auf EU-Ebene erweitert werden.«

Im Vergleich zu Ländern wie Großbritannien, Frankreich oder den Niederlanden ist im föderal verfassten Deutschland die Lösung komplizierter. Auf Bundesebene gibt es keine Stelle, die bisher eine nationale Strategie formuliert hat oder als Partner für europäische Initiativen auf diesem Gebiet auftreten kann. Die erfolgreiche Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Rahmen der »Deutschen Digitalen Bibliothek« sollte nun parallel fortgeführt werden für eine abgestimmte und nach Prioritäten gestufte nationale Bestandserhaltungsstrategie.

Wichtig ist zunächst, dass die politischen Gremien die Grundsätze und Zuständigkeiten anerkennen, wie sie in dieser Denkschrift niedergelegt sind. Alle Akteure müssen ihre Verantwortung zur Sicherung der kulturellen Überlieferung aktiv wahrnehmen. Zwar kann durch Arbeitsteilung der Ressourceneinsatz deutlich optimiert werden, aber ohne zusätzliche finanzielle Mittel wird das Problem insgesamt nicht zu lösen sein. Im Rahmen dieser Arbeitsteilung ist nestor, das Kompetenznetzwerk für Langzeitarchivierung, für die Langzeitverfügbarkeit digitaler Daten in Bibliotheken und Archiven verantwortlich (www.langzeitarchivierung.de) und benötigt zur Übernahme dieser wichtigen Zukunftsaufgabe ebenfalls Mittel in beträchtlicher Höhe. Kooperationen zwischen nestor und der Allianz sind wichtig und in vielen Bereichen notwendig, da damit Synergieeffekte erzielt werden können, die sowohl der analogen wie der digitalen Seite zugute kommen, insbesondere im Bereich der Digitalisierung.

 

Selbstverpflichtung der Mitgliedsinstitutionen der Allianz

  1. Die Mitgliedsinstitutionen der Allianz verpflichten sich, im Bereich Innovation, Fortbildung und Öffentlichkeitsarbeit eng zusammenzuarbeiten. Die Staatsbibliothek zu Berlin wird diese Aufgabe in den ersten beiden Jahren personell unterstützen.

  2. Die Allianz veranstaltet jährlich einen Nationalen Aktionstag zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts, der in der Zeit um den 2. September (Jahrestag des Brandes der Herzogin Anna Amalia Bibliothek) stattfindet.

  3. Die Allianz wird künftig einen gemeinsamen Jahresbericht der Mitgliedsinstitutionen vorlegen, um mehr Transparenz im Bereich der Bestandserhaltung zu ermöglichen.

  4. Die Allianz setzt sich für den dauerhaften Betrieb und den Ausbau einer Kommunikationsplattform im Internet ein.

 

Handlungsempfehlungen an Bund und Länder

  1. Der Bund sollte in Abstimmung mit den Ländern die Federführung für eine nationale Konzeption zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts übernehmen.

  2. Die Länder sollten miteinander abgestimmte Landeskonzepte erarbeiten bzw. ausbauen. Es fehlen Übersichten, in welcher Prioritätenfolge nach Quellenbedeutung und Schadensdringlichkeit vorzugehen ist. Die zentralen Gedächtnisinstitutionen sollten auch in ihrer Infrastruktur so ausgestattet werden, dass sie ihrer Verantwortung für die schriftliche Überlieferung gerecht werden können.

  3. Der Bund sollte mit einer Summe in der Größenordnung von jährlich 10 Mio. Euro den Originalerhalt des national bedeutsamen Kulturguts stärken. Dieser Betrag entspricht ungefähr den Aufwendungen, der Bibliotheken und Archiven bislang für diesen Zweck bereits aus Unterhaltsmitteln der Träger zur Verfügung steht.

  4. Bund und Länder sollten eine zentrale Koordinierungsstelle bei einer vorhandenen Einrichtung bilden, die für ein arbeitsteiliges Vorgehen auf dem Gebiet der Originalerhaltung sorgt und die Mittelverteilung organisiert. Zu den Aufgaben dieser Stelle gehören insbesondere:

    > Erarbeitung von restauratorischen Masterplänen und Förderlinien
    > Abstimmung der Verantwortlichkeiten von Bibliotheken und Archiven
    > Bereitstellung der technischen und organisatorischen Infrastruktur für die Kommunikation mit der Fachwelt und der interessierten Öffentlichkeit
    > Fortbildungsaktivitäten
    > Vertretung in internationalen Fachgremien.

  5. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft sollte die Sondersammelgebietsbibliotheken künftig dabei unterstützen, die mit ihrer Hilfe erworbene ausländische Literatur aus der Zeit nach 1950 auch dauerhaft zu erhalten.

  6. Öffentliche Stiftungen wie die Kulturstiftung der Länder und die Kulturstiftung des Bundes sollten die Entwicklung von innovativen Verfahren zur Bestandserhaltung verstärkt fördern. Ein positiver Ansatz ist das Programm zur Konservierung und Restaurierung von mobilem Kulturgut (KUR).

  7. Private Förderer können Bibliotheken und Archive dabei unterstützen, spektakuläre Einzelstücke zu restaurieren (z. B. über Buchpatenschaften). Die öffentliche Hand benötigt das zusätzliche Engagement der Bürgergesellschaft.

Im Umgang mit der kulturellen und wissenschaftlichen Überlieferung steht Deutschland vor drei großen Herausforderungen. Die digitale Vernetzung, die langfristige Datensicherung und der Originalerhalt müssen als komplementäre Aufgaben erkannt und gelöst werden.