Originale erhalten
Archive und Bibliotheken stellen den Benutzern dauerhaft aufzubewahrendes Kulturgut zur Verfügung. Sie müssen deshalb in die Lage versetzt werden, kontinuierlich Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen, um heutigen Benutzern und künftigen Generationen schriftliches Kulturgut auch im Original vorlegen zu können. Dabei gehen sie von folgenden Prinzipien aus:
- Unsere Kultur ist wesentlich eine Schriftkultur. Handschriften, Archivalien und Bücher sind dauerhaft zu sichern. Das gilt generell für ihre textlichen und bildlichen Inhalte und grundsätzlich auch für die originalen Objekte.
- Für die Inhaltssicherung und einen verbesserten Zugriff eignen sich Techniken der Sicherungsverfilmung bzw. Digitalisierung. Ziel ist es, in den nächsten Jahrzehnten die gesamte gedruckte Überlieferung in den Bibliotheken auch digital verfügbar zu machen. Auch Archivgut soll auf diese Weise angeboten werden, doch wird dies wegen seiner großen Mengen nur eingeschränkt möglich sein.
- Handschriften, Archivalien und Druckwerke sind in ihrem ursprünglichen Zustand und in der ihrem Lebensalter jeweils angemessenen Gebrauchsfähigkeit zu erhalten, weil sich wichtige Aussagen erst aus dem Zusammenhang von Inhalt und Form eines Dokumentes oder Buches ergeben.
- Jahrzehntelang aufgrund von Schäden nicht zugängliche Überlieferung muss durch Restaurierung im Original der Forschung wieder zur Verfügung stehen.
Das Reservoir der kulturellen Überlieferung ist im Lauf der Jahrhunderte kleiner geworden. Es wurde durch den Bibliotheksbrand von Weimar im Jahr 2004 noch einmal reduziert. Archivalien und Bücher haben wie Kunstwerke und historische Bauten Denkmalcharakter und müssen auch künftigen Generationen im Original zur Verfügung stehen.
Kulturförderung ist eine freiwillige Leistung des Staates, Kulturerhaltung aber ist seine Pflicht, solange Artefakte sein Eigentum sind.